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[ << | Inhalt ]Ausgabe #720 vom 31.10.2011
Rubrik Frisch aus den Archiven

Various "The Ultimate Jazz Archive"

Jazz – a Jazz lunch for your ears (1928-1959)
(52CD+CD-Rom; Documents)

Der Titel ist etwas irreführend: Das 'ultimative Jazz-Archiv' ist die vorliegende Box nicht, wohl aber eine ultimative Einführung in die frühen Jahre des Jazz, vom Piano-Jazz des jungen Earl Hines der späten 1920er bis zum Cool Jazz des Dave Brubeck Quartet von 1959, dazu noch zwei wenig relevante Label-Sampler mit zeitgenössischen Jazz-Künstlern der dritten und vierten Reihe. Ansonsten gibt es jeweils eine CD von quasi jedem relevanten Jazz-Künstler der frühen Jahre, von A wie Art Tatum bis Z wie Zoot Sims. Die großen frühen Jazz-Sänger(innen) Ella Fitzgerald, Billie Holiday, Sarah Vaughan und Nat King Cole fehlen ebenso wenig wie die wichtigen Big Bands von Glenn Miller, Tommy Dorsey und Benny Goodman oder die frühen Aufnahmen der 1960er-Jazz-Ikonen Miles Davis und John Coltrane.
Wer wie ich hauptsächlich den Jazz nach Charlie Parker wahrgenommen hat, hat hier eine umfangreiche Enzyklopädie des frühen Jazz und wann immer man sich fragt 'Wer war eigentlich...' hat "The Ultimate Jazz Archive" auf seinen 50 CDs meistens eine Antwort parat. Und das zu einem Preis von rund 60 Cent (für die älteren Semester: ca. eine Mark!) pro CD.
Und die Soundqualität? Ist für die ollen Klamotten völlig in Ordnung. Die Aufnahmen wurden allesamt von alten Platten (nicht Matrizen und Tonbändern) gemastert, entrauscht, entklickt und anhörbar gemacht. Hifi ist das freilich nicht, aber in den meisten Fällen ist der Sound auch nicht viel schlechter als bei den teureren Einzel-CDs. Mehr kann man einfach nicht aus den Aufnahmen herausholen und vielleicht gehört der monophone, etwas dumpfe Sound auch ein wenig zum Swing dazu.
Wie ist eine solche Box zu solch einem Preis überhaupt möglich? Unser Urheberrecht macht es (noch) möglich! Das Verwertungsrecht von Tonaufnahmen endet nach 50 Jahren, danach sind die Aufnahmen rechtefrei (quasi "Public Domain") und dürfen auch von anderen (kommerziell oder kostenlos) vertrieben werden, ohne dass Tantiemen an die Künstler oder Lizenzgebühren an die Plattenfirmen gezahlt werden müssten. Vor einigen Tagen haben sich allerdings die EU-Minister auf die Novellierung des europäischen Urheberrechts geeinigt. Rechtzeitig bevor die lukrativen Beatles- und Rolling Stones-Aufnahmen der 1960er gemeinfrei werden würden, hat man das Verwertungsrecht von 50 auf 70 Jahre ausgeweitet, natürlich nur im Dienste der schutzwürdigen Rechte der Autoren, nicht etwa der nimmersatten Plattenfirmen. Für den CD-Sammler bedeutet das: Bald wird es deutlich weniger günstige Aufnahmen von Reissue-Spezialisten geben. [sal]


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