#454 vom 19.09.2005
Rubrik Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
sollten wir etwas zur Bundestagswahl schreiben? Na, lieber nicht! Aber ein Thema, bei dem ein Verfassungsorgan involviert ist, habe ich doch: Der Heise Verlag hat Verfassungsbeschwerde gegen zwei Entscheidungen Münchner Gerichte eingelegt, die das Präsentieren eines Links auf eine ausländische Seite mit in Deutschland illegaler Software untersagt haben. Meines Erachtens vertritt diese Verfassungsbeschwerde alle Online-Medien. Auch wir könnten in die Situation geraten, Links auf Seiten mit illegalen Inhalten zu haben. Zum Beispiel wurde kürzlich wurde bekannt, dass auf Grund eines Versäumnisses die respektable Adresse wikipedia.ch von einem Porno-Anbieter gekapert werden konnte. Das kann jeder Domain passieren und hinter einer so umgebogenen Domain kann sich jede Art von Inhalt verbergen.
Im Sinne einer angstfreien Online-Berichterstattung drücke ich dem Heise Verlag die Daumen!
Eine schöne Woche mit schöner Musik! [mmh]
Permalink: http://schallplattenmann.de/a113681